Wesseling. Die Stadt Wesseling wird nun doch in bestimmten Straßenbereichen die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden abschalten. Es handelt sich hierbei größtenteils um Straßen, die nicht in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt stehen, also die Stadt die Beleuchtung hier freiwillig durchführt. Aufgrund des Nothaushalts ergebe sich die Notwendigkeit, die freiwillige Leistung einzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßenteilzüge:
- Ahrstraße zwischen Kreisel Siebengebirgsstraße und
Brücke Ahrstraße
- Brühler Straße zwischen BAB 553 und Ortseingang
Berzdorf sowie zwischen Ortsausgang
Berzdorf und Brücke Rodenkirchener Straße,
außer Kreisel und Kreuzungen
- Rodenkirchener Straße zwischen Kurfürstenstraße
und Keldenicher Straße
- Theodor Heuss-Straße zwischen Brühler Straße und
Mühlenweg
- Willy Brandt-Straße zwischen In der Mohle und Max
Planck-Straße
Die Abschaltung erfolgt in der Zeit von 23 bis 5 Uhr, sie führt zu einer Einsparung von jährlich 23.000 Euro.
Darüber hinaus hat die Stadt auch die Abschaltung der
Straßenbeleuchtung für die Straßenteilzüge
- Am Mieler Berg zwischen Auf der Trift und Burgstraße
- Berggeiststraße zwischen Brühler Straße und
Ausbauende
- Burgstraße zwischen L 300 und erster Bebauung
- Urfelder Straße zwischen Siebengebirgsstraße und
Ortseingang Urfeld (Waldsiedlung)
- Waldstraße zwischen Ehlenstraße und Ahrstraße
für die Zeit von 0.30 bis 5 Uhr vorbereitet.
Diese Straßenteilzüge stehen zwar in der Baulastträgerschaft der Stadt, doch nach Angaben des Presseamtes der Stadt bestehe keine Erfordernis für eine Straßenbeleuchtung. Dadurch spare die Stadt noch einmal weitere 1.500 Euro.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll kurzfristig erfolgen.
Für weitere Infos steht den Bürgerinnen und Bürgern der Leiter des Bereichs Verkehrsflächen, Lothar Schulze, Telefon 0 22 36/701 - 362, zur Verfügung.
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