Köln (jb). Seit 2005 besteht die Abgabe der so genannten Zweitwohnsteuer, die seither all diejenigen zahlen mussten, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt und in Köln eine weitere Wohnung haben.
Jüngst hatte jedoch das städtische Kassen- und
Steueramt auch jene zur Kasse gebeten, die ein Zweifamilienhaus
besitzen, eine Wohnung darin aber leer stehen lassen oder
Familienmitgliedern günstig vermieten. Nach längerem
Streit hat der städtische Finanzausschuss nun einstimmig
beschlossen, dass die Zweitwohnungssteuer für
Zweifamilienhäuser nicht erhoben werden soll. Rund 11.000
betroffene Kölner hatten vor einem Monat entsprechende
Bescheide erhalten, die die vor sechs Jahren eingeführte
Abgabe nachträglich für die Eigentümer von
Zweifamilienhäusern forderte. An dem Instrument in seiner
früheren Form gibt es nur wenige Kritiker: Wer Wohnraum in
Köln besitzt, soll sich an den Infrastrukturkosten beteiligen.
Doch das trifft für diejenigen Immobilienbesitzer nicht zu,
die bereits ihren Erstwohnsitz in Köln haben.
Entsprechend einheitlich fielen die Missfallensbekundungen von
Politiker aller Fraktionen aus, die nun Änderungen in der
Satzung zur Zweitwohnsteuer fordern. Der Stadtrat entscheidet nun
am 20. Dezember darüber, ob gemäß einem neuen
Formulierungsvorschlag der Verwaltung die Abgabe für Besitzer
von Zweifamilienhäusern abgeschafft wird. Bei der breiten und
parteiübergreifenden Mehrheit ist diese Satzungsänderung
als sehr wahrscheinlich anzusehen. Seit 2005 hat die
Zweitwohnungssteuer nach Verwaltungsangaben etwa 12,5 Millionen
Euro in die Stadtkasse gespült.

