Brühl (huz). Die Bürgerinitiative
"Rathausanbau Steinweg bleibt" hat ihre Klage vor dem
Kölner Verwaltungsgericht noch vor der Urteilsverkündung
wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen. Das Gericht machte den
Vertretern des Bürgerbegehrens klar, dass es hinter der
Rechtsauffassung von Stadt und Rhein-Erft-Kreis stehe, dass das
Bürgerbegehren unzulässig sei.
Bürgermeister Michael Kreuzberg teilte in einer
kurzfristig anberaumten Pressekonferenz mit, dass er trotzdem dem
Rat in einer Sondersitzung am 3. Mai empfehlen werde, den am 6.
Juni 2011 mit großer Mehrheit der Stimmen gefassten Beschluss
zum Anbau-Neubau aufzuheben.
Damit solle nach Auffassung Kreuzbergs, der Unfrieden in der
Gesellschaft, der durch persönliche Angriffe, falsche
Behauptungen oder irrationale Darstellungen entstanden sei, wieder
hergestellt werden.
Es sei ein gutes und sinnvolles Projekt für die Stadt gewesen,
sagte der Bürgermeister, doch man habe Bürger teilweise
nicht mehr rational überzeugen können. Die Schuld sieht
er bei bestimmten Vertretern der Bürgerinitiative, die durch
einseitige und unvollständige Darstellungen - dies
bestätige auch das Gericht - die Bürger zur Unterschrift
bewegt und bewusst mit der Politikverdrossenheit gespielt
hätten. "Im Grunde muss sich die Initiative bei den
Bürgerinnen und Bürgern, die das Begehren unterschrieben
haben, für ihr Verhalten entschuldigen", sagte Kreuzberg.
Am meisten enttäuscht sei er gewesen, dass der Konflikt auf
der persönlichen Ebene ausgetragen worden wäre.
Die Reaktionen auf das Urteil und die Entscheidung des
Bürgermeisters sind vielfältig.
CDU-Fraktionsvorsitzender Hans-Theo Klug sagte: "Zum Entschluss, von der Neubaumaßnahme Abstand zu nehmen, sind wir aus folgenden Gründen gekommen: die Positionen in weiten Teilen der Bürgerschaft sind so verhärtet, dass eine ergebnisoffene Auseinandersetzung auch mit kritischen Sachfragen kaum noch möglich erscheint. Unter diesen Voraussetzungen würde auch ein Ratsbürgerentscheid - unabhängig vom Ergebnis - letztlich nicht zu dem notwendigen Maß der Befriedung führen, das für die Verwirklichung eines breite Akzeptanz verlangenden Projektes notwendig wäre."
Mit einem weinenden und einem lachenden Auge reagierte Harry Hupp, einer der beiden Sprecher der Bürgerinitiative: "Unser Fazit lautet: Juristisch eine Niederlage, da nach altem Recht geurteilt worden ist, aber trotzdem gewonnen, da das Gebäude bleibt! Sich zu wehren - in einen Begehren - lohnt sich."
Dr. Matthias Petran, Fraktionsvorsitzender der SPD sieht durch das Urteil die eigene Auffassung, dass die Darstellung der Initiative zum Bürgerbegehren keine umfassende Information zu der Entscheidung über Anbau oder Neubau enthielt, bestätigt. "Viele Bürgerinnen und Bürger haben unter falschen oder unvollständigen Voraussetzungen ihre Unterschrift geleistet, das war auch aus vielen Gesprächen erkennbar." Zur Entscheidung des Bürgermeisters meinte er: "Wir haben 2011 (...) dem Neubau des Anbaus zugestimmt, vor allem, weil die Stadtbücherei dort angemessenen Raum gefunden hätte...Die SPD-Fraktion wird darauf drängen, dass für die Stadtbücherei eine Lösung gefunden wird. Die emotional aufgeladene Atmosphäre zwischen Initiative und dem Bürgermeister war auch oft in den Bürgerfragestunden zu spüren, es war zwischen den Kontrahenten kaum eine sachliche Diskussion mehr möglich. Wir haben in unserer öffentlichen Veranstaltung zu dem Thema im Dezember 2011 die Erfahrung gemacht, dass wir zwar unterschiedlicher Meinung waren, aber eine faires Gespräch führen konnten."
FDP-Fraktionsvorsitzender Jochem Pitz: "Die Reaktion des
Bürgermeisters und des Koalitionspartners CDU (zeigt..) aber
auch, dass die Bürgerinitiative der demokratischen
Willensbildung in der Stadt nicht geholfen, sondern dieser Schaden
zugefügt hat. Deren permanente Desinformation der
Bürgerinnen und Bürger über das Projekt, so das
leichtfertige Verdoppeln der voraussichtlichen Baukosten von 10 auf
20 Millionen oder die völlig verzerrte Darstellung der
städtischen Schuldensituation, hat das politische Klima in der
Stadt leider vergiftet."
Eckhard Riedel (Die Linke): "In unseren Augen hat die
Bürgerinitiative dem Demokratieverständnis in Brühl
neues Leben eingehaucht und gezeigt, dass auch die Bevölkerung
Wege der Einflussnahme auf politische Entscheidungen gehen
möchte."
Dr. Herbert Heermann (fw/bvb): "Offensichtlich hat sich die
Erkenntnis durchgesetzt, dass dieses Prestigeprojekt einen tiefen
Keil zwischen den Brühler Bürgerinnen und Bürgern
getrieben hat - durch die gegenseitigen Vorwürfe im
politischen Umfeld noch zusätzlich verstärkt."
Hier die Stellungnahme des Bürgermeisters im
Wortlaut:
Den Prozessverlauf des heutigen Tages mit der eindeutigen Positionierung des Verwaltungsgerichts Köln nehme ich mit Erleichterung und großer Freude zur Kenntnis. Heute wurde die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 17.10.2011 festgestellt, woraufhin die Bürgerinitiative ihre Klage wegen Erfolglosigkeit zurückgezogen hat und damit der von der Bürgerinitiative vom Zaun gebrochene Rechtsstreit beendet ist. Damit wurden der Bürgermeister, die Verwaltung und die große Mehrheit des Rates in ihrer Rechtsauffassung und in ihrem Handeln bestätigt.
Das Gericht hat heute ausgeführt, dass das Bürgerbegehren in mehreren Punkten gegen die Gemeindeordnung verstoße und sich entsprechend dem Ratsbeschluss als unzulässig erweise. Zentraler Punkt sei die Begründung des Bürgerbegehrens, die nicht alle für die Entscheidung des Bürgers wesentliche Tatsachen enthalte. Es genüge nicht, im Bürgerbegehren lediglich auf die Investitionskosten abzustellen. Das Fehlen von Informationen zu den Folgkosten sei geeignet, sich auf den Wählerwillen auszuwirken. Darüber hinaus genüge der Kostendeckungsvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Nach jahrelangen Diskussionen um die Sanierungsfähigkeit und Sanierungssinnhaftigkeit des Anbaus an das historische Rathaus im Steinweg hat der Rat in seiner Sitzung am 06.06.2011 mit 36 : 12 Stimmen - das entspricht einer Mehrheit von 75 % der Stimmen - beschlossen, den Anbauteil des Rathauses B abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Neben Dienststellen der Verwaltung sollen bürgernahe Dienstleistungen wie beispielhaft Bürgerberatung, die Stadtbücherei und die Kundencenter der Stadtwerke und der Gebausie untergebracht werden. Eine erste diesbezügliche Schätzung der jährlichen Folgekosten - und nur hierauf kommt es einzig und alleine an - ergab einen verhältnismäßig geringen Mehraufwand eines Neubaus gegenüber einer Sanierung des Gebäudes. Dem gegenüber steht ein erheblicher Vorteil hinsichtlich Synergien, vergrößertem Raumangebot, Barrierefreiheit und finanziell langfristiger Planungssicherheit.
An dieser Stelle gilt es noch einmal festzustellen, dass eine umfassende Totalsanierung keine echte Alternative darstellt. Selbst wenn - wie ursprünglich angedacht - am Anbau ein Aufzug installiert würde, kann als Ergebnis allenfalls eine Teilbarrierefreiheit erreicht werden. Die Übergänge zu den jeweiligen Etagen des historischen Altbaus sind nach wie vor alternativlos nur über Stufen zu erreichen. Zudem sah die besagte erste Kostenschätzung noch ein eigenes Geschoss für Gastronomiezwecke vor. Die ersten politischen Diskussionen über das Vorhaben haben allerdings dazu geführt, von einer Gastronomie Abstand zu nehmen. Insofern werden sich bei einer erneuten Berechnung die Folgekosten zugunsten des Neubaus wesentlich reduzieren, so dass in etwa das Kostenniveau der Sanierung des Altbaus erreicht wird.
Gegen den Beschluss des Rates vom 06.06.2011 richtete sich das Bürgerbegehren mit der Fragestellung, ob der 'Rathausanbau Steinweg' erhalten werden soll. Die Möglichkeit des unmittelbar-demokratischen Elements des Bürgerbegehrens wurde 1994 aus gutem Grund in die Gemeindeordnung aufgenommen. Die bürgerschaftliche Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung trägt zur Identifizierung jedes Einzelnen mit dem Gemeinwesen bei und ist von daher nur zu begrüßen. Allerdings unterliegt auch ein Bürgerbegehren bestimmten "Spielregeln", wie sie jedem demokratischen System immanent sind. Die Einhaltung dieser Spielregeln auch im Umgang miteinander war und ist für mich selbstverständlich.
Diesem Anspruch ist die Bürgerinitiative in wesentlichen Dingen leider nicht nachgekommen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass die Verwaltung die Initiative bei der Einleitung des Verfahrens weit über die in der Gemeindeordnung vorgesehene Pflicht hinaus objektiv und klar beraten hat, was auch das Gericht im Prozessgespräch eindeutig bestätigt hat.
Dadurch, dass die Sachlichkeit bei den Verlautbarungen der Initiative mehr als unzureichend gewahrt wurde - ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Mutmaßung, dass die Baukosten "sicherlich 20 Mio. €" betragen würden -, wurde den Bürgerinnen und Bürgern ein unqualifiziertes und wissentlich falsches Negativ-Szenario bzgl. der Finanzierung, der Baukosten, einem drohenden Haushaltssicherheitskonzept, der Barrierefreiheit und insbesondere der langfristig angeblich mangelnden Wirtschaftlichkeit vorgegaukelt, was in der Bürgerschaft eine ins Irrationale gesteigerte Emotionalität hervorgerufen hat, die bis zum heutigen Tage einer positiven Annahme dieses auch städtebaulich zukunftsweisenden Projektes durch die Bürgerschaft entgegensteht.
Die Bürgerinitiative hat durch ihr bisweilen unsägliches Vorgehen und durch schwerwiegende Unterlassungen in ihren Sachdarstellungen und in der Begründung zum Bürgerbegehren das Vertrauen in die von den Bürgerinnen und Bürgern selbst gewählten Ratsvertretern und in Rat und Verwaltung zerstört, auf diese Weise eine Politik- und Politikerverdrossenheit geschürt und ein für das Wohl unserer Stadt veritables Projekt beschädigt.
Wer nun denkt, dass mit dem heutigen Prozessausgang, der seitens der Bürgerinitiative Einsicht zu dokumentieren scheint, eine Wendung im politisch-moralischen Verhalten exponierter Vertreter der Bürgerinitiative eingetreten sei, wird schnell auf den Boden der Realität zurückgeholt. Verbreitet die Bürgerinitiative doch nach Prozessschluss, dass sie aus Kostengründen die Klage zurückziehe, statt einfach zur Ehrlichkeit zurückzukommen und die eigene Erfolglosigkeit einzugestehen. Da zudem die Bürgerinitiative Gelder für ihren Prozess gesammelt hat, dürfte es sich also um eine andere Motivation gehandelt haben, dem Richterspruch zu entgehen.
Wir stehen demnach vor neuen Legendenbildungen, die nichts Gutes für die Zukunft ahnen lassen.
Vor diesem Hintergrund habe ich mir die Frage gestellt, ob und inwieweit eine Versachlichung der Thematik überhaupt möglich sein wird. Mit beigetragen hat auch die mehr als fahrlässige "Prüfung" und Stellungnahme durch die Bezirksregierung Köln, die sich - wie sich heute bestätigt hat - eher politischer als rechtlicher Natur war. Zunächst sogar ohne Befragung unserer Behörde und schließlich ohne Würdigung der von mir und vom Rhein-Erft-Kreis detailliert und fundiert vorgetragenen rechtlichen Einschätzung wurde der Ratsbeschluss ganz lapidar für rechtswidrig erklärt. Die Tatsache aber, dass keine aufsichtsrechtliche Weisung erfolgte, den Beschluss zu beanstanden, mag ein Indiz dafür sein, dass die Bezirksregierung selbst vielleicht nicht ganz von der dargelegten Auffassung überzeugt war. Mit behördlich selbstverständlicher Sachlichkeit hat dieses unverhältnismäßige Vorgehen jedenfalls nichts zu tun.
All dies hat zu einem diffusen Unwohlsein und zu einer Verwirrung in der Bevölkerung geführt. Einer wirklich rationalen, in der Sache abwägenden Auseinandersetzung ist somit in dieser Angelegenheit der Boden entzogen. Die gegenseitigen Positionen sind in weiten Teilen der Bürgerschaft so verhärtet, dass ein objektives Betrachten von Für und Wider und das gemeinsame Erarbeiten einer optimalen Lösung zum Wohle unserer Stadt Brühl jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich sind.
Auch wenn das Verwaltungsgericht heute die
Rechtmäßigkeit des getroffenen Beschlusses und damit
unseres Handelns bestätigt hat, habe ich mich daher dazu
entschlossen, dem Rat in einer Sondersitzung am 03. Mai
vorzuschlagen, seinen Beschluss vom 06.06.2011 zur
Bauausführung aufzuheben.






