Neues Meldegesetz: Weiterverkauf unserer Daten?

Ende Juni beschloss der Bundestag die Änderung des Meldegesetzes. Der ohne Aussprache gebilligte Entwurf sieht vor, dass Meldeämter Daten wie Name und Anschrift an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne die betroffenen Bürger zu fragen. Man kann zwar auch weiterhin vorbeugend Widerspruch einlegen - der gilt aber künftig nicht, wenn die Adresshändler vom Amt nur bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen. In Kraft treten soll das Gesetz 2013, aber schon jetzt regt sich enormer Widerstand, so dass es fraglich, ob der Gesetzesentwurf überhaupt den Bundesrat passiert. Wie ist Ihre Meinung zu den geplanten Änderungen? Diskutieren Sie mit uns, stimmen Sie ab, schreiben Sie uns Ihre Meinung:




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